Datenschutz als Supergrundrecht

Ist Datenschutz ein Sondergrundrecht, das alle anderen Grundrechte aushebelt?  Jürgen Kühling, Boris Paal und Rolf Schwartmann: Die Ambivalenz des Datenschutzes, Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.10.2022 (hinter der Bezahlschranke) analysieren die Ambivalenz des Datenschutzes. Durch seine Rechtsprechung hat sich das EuGH als wichtiges Grundrechtsgericht etabliert, das Datenschutz auf verschiedenen Ebenen – auch gegenüber den G A F A (G für Google, A für Apple, F für Facebook und A für Amazon) – durchsetzt. Die Frage wird gestellt, ob andererseits nicht die andere Seite zu kurz kommt: Förderung des freien Datenverkehrs, “Grundrechtseinbußen” durch Mangel an Datenverarbeitung. “Datenschutz ist kein uneingeschränktes Recht, sondern muss in praktische Konkordanz mit einer Vielzahl von Gemeinwohlinteressen gebracht werden…Datenschutz ist keineswegs ein Super(grund)recht.” Der Mensch ist sowohl “Schutzobjekt und Wirtschaftssubjekt zugleich”. “Diese Entwicklung bedarf eines adäquaten Schutzrechts, nicht aber einer Verhinderungsrechtsprechung.”