Handbuch Informationsfreiheit

Das Legal-Team von FragDenStaat hat ein Handbuch Informationsfreiheit erarbeitet, das auch als Open Access zugänglich ist. Der Inhalt:
Einleitung
Unsichtbare Infrastrukturen
Die Informationsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Informationsfreiheit in der Aarhus-Konvention
Amtliche Informationen
Der Informationsbegriff nach den Umweltinformationsgesetzen
Der Informationsbegriff im VIG
Informationspflichtige Stellen
Besondere öffentliche Interessen
Geheimnisschutzvorschriften
Öffentliche Sicherheit
Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe
Schutz personenbezogener Daten
Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Weitere Ablehnungsgründe
Verfahren
Kosten
Beauftragte für die Informationsfreiheit
Rechtsschutz
Veröffentlichungspflichten
Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union

Datenschutz neujustiert

Die Stellungnahme der deutschen Datenschutzbehörden von November 2022, dass der Einsatz von Microsoft 365 rechtswidrig sei, nehmen Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Rolf Schwartmann: Microsoft 365 – so sollte Datenschutzaufsicht nicht sein. Deutschlands Datenschutzbehörden tragen eine große Verantwortung für Staat und Gesellschaft. Ihr Umgang mit dem Datenschutz muss grundlegend neu justiert werden. Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2022 (hinter der Bezahlschranke) zum Anlass einer grundlegenden Reflexion des Verhältnisses Datenschutz und Datennutzung. Zunächst skizzieren sie das Datenschutzrecht der DSVGO, das neben dem Schutz natürlicher Personen und Firmen bei der Verarbeitung von Daten auch die Abwägung gegen andere Grundrechte vorsieht. Die Datenschutzpraxis am Fall von Microsoft 365 soll demgegenüber in mehreren Punkten problematisch sein: eine umfassende technische Prüfung hat nicht stattgefunden. Die Datenschutzkonferenz (DSK) soll der Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden dienen, ist aber im Gegensatz zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht institutionalisiert, sodass sie Produktwarnungen herausgeben könnte. Die Verfasser sehen die Notwendigkeit, dass umfassende Prüfungen der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden letzlich vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) entschieden werden, um einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist “ein modernes und konstruktives Selbstverständnis der Behörden gefragt”, ein “Datenkonstruktivismus“. Dieser besteht nicht nur in Sanktionsrechten, sondern in einem Beratungs- und Präventionsauftrag, der zu einer Neujustierung der Arbeitsweise führen sollte: “Der europäische Gesetzgeber strebt mit der digitalen Datenstrategie einen Binnenmarkt an, in dem die oberste Prämisse nicht die Datenminimierung oder Datenvermeidung, sondern die Datennutzung zum Wohle der Allgemeinheit ist.”

Datenschutz als Supergrundrecht

Ist Datenschutz ein Sondergrundrecht, das alle anderen Grundrechte aushebelt?  Jürgen Kühling, Boris Paal und Rolf Schwartmann: Die Ambivalenz des Datenschutzes, Frankfurter Allgemeine Zeitung 19.10.2022 (hinter der Bezahlschranke) analysieren die Ambivalenz des Datenschutzes. Durch seine Rechtsprechung hat sich das EuGH als wichtiges Grundrechtsgericht etabliert, das Datenschutz auf verschiedenen Ebenen – auch gegenüber den G A F A (G für Google, A für Apple, F für Facebook und A für Amazon) – durchsetzt. Die Frage wird gestellt, ob andererseits nicht die andere Seite zu kurz kommt: Förderung des freien Datenverkehrs, “Grundrechtseinbußen” durch Mangel an Datenverarbeitung. “Datenschutz ist kein uneingeschränktes Recht, sondern muss in praktische Konkordanz mit einer Vielzahl von Gemeinwohlinteressen gebracht werden…Datenschutz ist keineswegs ein Super(grund)recht.” Der Mensch ist sowohl “Schutzobjekt und Wirtschaftssubjekt zugleich”. “Diese Entwicklung bedarf eines adäquaten Schutzrechts, nicht aber einer Verhinderungsrechtsprechung.”

DSVGO als Verhängnis – Maschinendaten

Barbara Gillmann, Sabine Gusbeth: Konkurrenz mit China: „Ampel muss Hürden für Industrie 4.0 abbauen“. „Industrie 4.0“ ist ein deutsches Markenzeichen. Doch China holt auf. Für Experten sind Ukrainekrieg und Lieferkettenprobleme die besten Gründe, die digitale industrielle Revolution endlich voranzutreiben., Handelsblatt 28.07.2022 (hinter der Bezahlschranke) beschreiben die technischen Herausforderungen sowie die Notwendigkeit, diverse hemmende Regulierungen abzubauen. Dazu zählt auch als “massive Hürde” die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO). Mit der Erhebung von Maschinendaten wie Energieverbrauch, Vibrationen oder Ausstoß über Internet-of-Things-Plattformen könnte der ideale Betriebsmodus einer Maschine kontrolliert werden. Allerdings werden diese Maschinen durch Menschen bedient. “Diese Daten würden von manchen Datenschützern als personenbezogen angesehen, ‘weil man ja, wenn man den Schichtplan kennt, sie einem Bediener zuordnen kann – und dann Leistungsdaten über diese Person hätte’. Das sei besonders problematisch, ‘weil nicht einmal die Einwilligung der Bediener zur Verarbeitung der Daten hilfreich wäre’. Denn bei Beschäftigungsverhältnissen werde regelmäßig davon ausgegangen, dass eine Einwilligung nicht freiwillig im Sinne der DSVGO sei”.

siehe auch: DSVGO als Verhängnis

Like-Button als Mythos und Rechtsproblem

Christoph Beat Graber: Der Like-Button war gedacht als Hilfe für die Menschen, heraus kam ein Spion. Wie die Nutzung einer Technologie neues Recht entstehen lässt. Neue Zürcher Zeitung 28.06.2021
Graber, Ordinarius für Rechtssoziologie und Medienrecht an der Universität Zürich, zeichnet die Entstehung des Like-Buttons aus dem Bemühen, kommunikative Hürden und Zurückhaltung der Facebook-Nutzer zu überwinden, nach. Diese gemeinwohlorientierte Entwicklung wurde durch die kommerzielle Nutzung, “über den Like-Button genauere Kenntnisse der Nutzerpräferenzen zu erhalten, um so die zugänglich zu machenden Inhalte noch präziser auf das Persönlichkeitsprofil jeder einzelnen Nutzerin zuzuschneiden”, konterkariert.
“Als sich der durchschlagende Erfolg des Plug-in abzuzeichnen begann, publizierte Facebook eine «Copy and paste»-Software, die es nun jeder beliebigen Website ermöglichen würde, jeden Eintrag oder Post mit einem Like-Button zu versehen. Websites, die mit einem Like-Button bestückt sind, transferieren die persönlichen Daten jedes Besuchers an Facebook. Das gilt selbst dann, wenn der Besucher kein Facebook-Mitglied ist und nie auf den Button geklickt hat.”  Von der ursprünglichen Intention bleibt nur noch der Mythos kommunikativer Teilhabe.

Die Kritik im Netz an dem Like-Button verdichtete sich zu einem Gegenmythos “als sozial schädlichen Mechanismus zur Förderung psychologisch manipulativer Werbung”, der letztlich in normativen Erwartungen mündet. Gerichte können allerdings nur dann unbestimmte Gesetzesbegriffe klären, wenn überhaupt schon – wie im Fall des Datenschutzrechts der EU – Regelungen vorliegen. “In anderen Fällen werden wohl neue Gesetze nötig sein. Für Gesetzgeber besteht die grösste Herausforderung darin, dass die Affordanzen vieler technologischer Artefakte oder Systeme versteckt sind. Es sollten somit Verfahren entwickelt werden, die gemeinwohlfreundliche Affordanzen entdecken helfen und deren Stabilisierung fördern. Dazu wären Diskurse zu institutionalisieren, die so inklusiv wie möglich sind und nicht nur Expertinnen, Politiker oder Schulen aller Stufen, sondern auch breite Kreise der Zivilgesellschaft einbeziehen.”

Alternative Suchmaschinen 1: Datenschutz

In Computerbild 6/2018 S. 38/30 ist ein Artikel erschienen “Suchen ohne Schnüffelei”. In dem Vorspann heißt es: “Googles Suchmaschine ist erfolgreich, weil sie Top-Ergebnisse liefert. Aber sie spioniert ihre Nutzer auch umfassend aus. Gibt es brauchbare Alternativen?” Maßstab einer alternativen Suchmaschine ist danach der “Daten- und Privatsphärenschutz”, weniger die Suchergebnisse (auf dieses Kriterium werde ich gesondert eingehen).

In CHIP 4/2018 “Alternative Suchanfragen” heißt es: “Ein Blick in die mit Konjunktiven gespickte Google-Datenschutzerklärung reicht, um zu erfahren, dass Google nicht nur Suchanfragen und IP-Adressen speichert, sondern die Daten auch personalisiert, zu Werbezwecken nutzt und sogar mit Dritten teilt.”

Weitere Artikel im Netz
Suchmaschinen ohne Sammelwut. Das sind die 5 besten Google-Alternativen , Anonyme Suchmaschinen: Suchen ohne Schnüffler oder ähnliche legen den gleichen Maßstab “Datenschutz” an.


Die Frage ist also: Was speichert Google und was heißt Datenschutz?

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