Alternative Suchmaschinen 1: Datenschutz

In Computerbild 6/2018 S. 38/30 ist ein Artikel erschienen “Suchen ohne Schnüffelei”. In dem Vorspann heißt es: “Googles Suchmaschine ist erfolgreich, weil sie Top-Ergebnisse liefert. Aber sie spioniert ihre Nutzer auch umfassend aus. Gibt es brauchbare Alternativen?” Maßstab einer alternativen Suchmaschine ist danach der “Daten- und Privatsphärenschutz”, weniger die Suchergebnisse (auf dieses Kriterium werde ich gesondert eingehen).

In CHIP 4/2018 “Alternative Suchanfragen” heißt es: “Ein Blick in die mit Konjunktiven gespickte Google-Datenschutzerklärung reicht, um zu erfahren, dass Google nicht nur Suchanfragen und IP-Adressen speichert, sondern die Daten auch personalisiert, zu Werbezwecken nutzt und sogar mit Dritten teilt.”

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Die Frage ist also: Was speichert Google und was heißt Datenschutz?

Beschränken wir uns erst einmal auf die Suche mit PC und Laptop:

1. Sie melden sich bei Google an und erhalten dann einen digitalen Arbeitsplatz, den sie für verschiedene Funktionen nutzen können. Der Sinn der Speicherung ist die effektive und kooperative Nutzung dieses digitalen Arbeitsplatzes mit den verschiedenen Google-Anwendungen. Nutzen Sie ihn nicht, macht die Anmeldung keinen Sinn.

Sie können Einstellungen verändern und https://myactivity.google.com/myactivity eine chronologische Liste aller Aktivitäten, die Sie über Google ausgeführt haben. Sie enthält Websuchen, Bildersuchen, Aufrufe von Google News und mehr, fein säuberlich sortiert nach Datum und Uhrzeit. Wenn man will, kann man sie regelmäßig löschen. Dazu gibt es auch ein Tool von Google https://myaccount.google.com/intro/privacycheckup , das die Einstellungen vereinfacht.

Wenn Sie sich angemeldet haben, hilft Ihnen auch die zusätzliche Nutzung einer anderen Suchmaschine nichts.

2. Sie melden sich nicht bei Google an.
Dann wird gespeichert:
– Der Länder-Code
– Die IP-Adresse (Speicherung 9 Monate)
– Die Sprache
– Die Suchanfrage
– Die Klicks auf die Suchergebnisse
– Anzahl der Ergebnisse

Kritisch könnte dabei die IP-Adresse sein, die unter Umständen zu einer Identifizierung des Anschlusses führen könnten. Der Hostbetreiber, über den Sie ins Internet, speichert die Verkehrsdaten in der Regel 6 Monate zum Zweck der Rechnungsstellung ab.  Eine Vorratsdatenspeicherung, die ihre IP-Adresse langfristig speichert, gibt es zur Zeit in Deutschland nicht.
Internetseiten selbst können verschiedene Daten abspeichern: Namen der angeforderten Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Browser-Typ und Versionsnummer und die IP-Adresse des anfragenden Rechners (die über Google Analytics dann auch nach Google übertragen wird), eingehende und ausgehende Seiten, teilweise den Standort des Browser.  Wie lange diese die Daten speichern, ist in der Regel unklar. Außerdem setzen die Seiten und ihre Werbeeinblendungen Cookies auf Ihren PC ab.

Kann eine “alternative Suchmaschine”, die keine IP-Adresse speichert, “Datenschutz” gewährleisten? Dies ist eine Illusion. Der Maßstab, mit dem “alternative” Suchmaschinen empfohlen werden, ist also nicht hinreichend.