Handelsregister befreit?

Die Pflege amtlicher Daten beinhaltet im digitalen Zeitalter zugleich die Bereitstellung für einen Zugriff über Online-Suche und eine Schnittstelle. Die RICHTLINIE (EU) 2019/1024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sowie das Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (Datennutzungsgesetz – DNG) vom 16.07.2021 sehen genau dies vor. Seit 01.08.2022 ist ein kostenloser Abruf ohne Registrierung auf der Seite des Handelsregister möglich. Allerdings: eine Datenschnittstelle existiert nicht.

Die Startseite begrüsst mit den Hinweisen:
“Aufgrund diverser Massenabrufer kann es in allen Bundesländern aktuell zu vorübergehenden Abrufproblemen kommen.
Zur Zeit sind keine Abrufen aus Brandenburg möglich.
Der strukturierte Registerinhalt (SI) ist in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern zur Zeit leider nur eingeschränkt abrufbar.
Die Suchfunktion des Registerportal steht momentan nur eingeschränkt zur Verfügung. Gezielte Abfragen sind möglich. Globale, uneingeschränkte Abfragen sollten vermieden werden.
Zurzeit können aktuelle Drucke (AD) und chronologische Drucke (CD) aus dem Berliner Registerdatenbestand nicht mit einer Volltextsuche durchsucht oder Textinhalte aus den PDF kopiert und in andere Dokumente eingezogen werden. Wir bitten diese Einschränkung zu entschuldigen.”

Es werden einfache Suchmasken ohne Indexanzeige, Autovervollständigen usw. angeboten. Trunkierung funktioniert bei Firmenname und Ort, allerdings wird nach 100 Treffern die Suche abgeschnitten, nur 1 Dokument aus der Ergebnisanzeige kann jeweils heruntergeladen werden. Vor allem sind aber übergreifende Suchen zu Besitzverhältnissen einzelner Personen oder Firmenbeteiligungen nicht möglich. Derartige Suchmasken waren vor einem Vierteljahrhundert Jahren Stand der Technik.

Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann hat aus diesem Grund die Seiten des Handelsregisters gescrapt. In ihrem Blog bund.dev: Wir befreien das Handelsregister! 15.08.2022 und in einem Interview auf golem.de vom 04.08.2022 “Scraping des Handelsregisters: “Wir machen das ja nur aus Notwehr”. Eine ehrenamtliche Gruppe plant, die Daten des Handelsregisters automatisiert in maschinenlesbare Formen zu bringen. Wofür dieser Aufwand? Ein Interview von Lennart Mühlenmeier”

Allerdings zeigt sich hier das Elend der Digitalisierung in Deutschland. Wieso muss eine zivilgesellschaftliche Initiative Aufgaben von Behörden übernehmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind? Politik und Öffentlichkeit interessieren sich nicht für konkrete Problemlösungen. Und es ist zu befürchten, dass diese zivilgesellschaftliche Initiative überfordert ist. Gescrapt werden können ja nur die Daten im Ausgabeformat und die einzelnen Dokumente. Daraus im nachhinein ein effektives Datenbankdesign zu entwerfen, dürfte schwierig werden.

https://bund.dev/