Bundesgesetzblatt als Open Source

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Christian Endt: Aktivisten stellen alle Bundesgesetzblätter ins Netz, Süddeutsche Zeitung 10.12.2018

Jedes Gesetz enthält eine zweifache Fiktion. Einmal entwirft es einen denkbaren Zustand, der sprachlich benannt, aber erst durch die Androhung und den realen Vollzug von Sanktionen durchgesetzt werden muss. Zum anderen enthält die Verkündung des Gesetzes die Fiktion, dass damit das Gesetz dem Bürger schon bekannt geworden ist. Diese Fiktion wird juristisch aber “unwiderlegliche Vermutung” genannt und statt der tatsächlichen Kenntnisnahme reicht die Möglichkeit der Kenntnisnahme aus. Ansonsten könnte Recht als selbstreferentielles System gar nicht funktionieren. Es ist die Grundlage der Geltung des Gesetzes, an das sich der Bürger im Anschluss an die Verkündung zu halten hat.

Umso absurder ist es, wenn man die Verkündungsblätter – wie beim Bundesgesetzblatt und auch bei einigen Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder geschehen – hinter einer Bezahlschranke versteckt. Dabei heißt “verstecken” auch, wenn man lediglich eine “Nur-Lese-Version” anbietet, die nicht ausgedruckt werden kann. Man könnte sogar die Frage stellen, ob damit eine ordnungsgemäße Verkündung erfolgt ist.
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