Sechs Digitalisierungsmythen

“Welche sozialen und politischen Konsequenzen haben automatisierte Entscheidungen von Computern? Wie beeinflussen sie unser alltägliches Leben? Und was passiert, wenn Maschinen diskriminieren? Diskutiert man über die Digitalisierung, geht es immer auch um diese Fragen.” Diese Fragen stellt Jürgen Geuter: Nein, Ethik kann man nicht programmieren. Ethik kann man in Code festschreiben und künstliche Intelligenz ist in 20 Jahren besser als der Mensch? Nein. Sechs Digitalisierungsmythen, über die wir reden müssen, in: ZEIT Online vom 27.11.2018:
Irrtum 1: Die Anwendung von Ethik kann man in Computerprogrammen formulieren
Ethische Entscheidungsprozesse sind komplexe soziale und psychologische Vorgänge, die trotz identischer ethischer Regeln je nach sozialem, politischem, religiösem oder kulturellem Hintergrund zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können und deshalb im Diskurs ausgehandelt werden und nicht automatisiert werden können.
Irrtum 2: Daten erzeugen Wahrheit, und falls nicht, braucht man einfach mehr Daten
Daten selbst sind nicht neutral, sondern mit impliziten Annahmen befrachtet, die sichtbar, analysierbar und zu bewerten sind. (Ich füge hinzu: Seitdem ich diesen Blog betreibe, stoße ich laufend auf Daten, die bewusst verfälscht oder sogar einfach erfunden und anschließend erfolgreich in den öffentlichen medialen Diskurs eingebracht werden.)
Irrtum 3: In 20 Jahren gibt es eine künstliche Intelligenz, die genauso gut wie oder besser ist als menschliche
“…heute populäre Technologien wie etwa neuronale Netze sind weit entfernt von allem, was wir Intelligenz nennen würden. Sie sind Systeme automatisierter Statistikanwendung, die auf extrem spezielle Anwendungsfälle trainiert wurden und auseinanderfallen, sobald die Eingabe den engen Korridor der ihnen bekannten Daten verlässt…Letztlich existiert künstliche Intelligenz nicht. Und sie ist auch nicht nah. Es existieren leistungsfähige Statistiksysteme, denen durch einen attraktiven Namen eine gewisse Magie zugesprochen werden soll. “Künstliche Intelligenz” ist nur ein Werbebegriff.”
Irrtum 4: Diskriminierung durch Algorithmen ist schlimmer als Diskriminierung durch Menschen
Die scheinbar neutralen Entscheidungen der Computer zementieren nur die schon vorhandenen Diskriminierungsstrukturen: “Während der Entwicklung dieser Systeme automatisieren Personen bestehende, tief in organisatorische Prozesse integrierte Formen der Diskriminierung und strukturellen Gewalt.”
Irrtum 5: Gesetze und Verträge können in Code ausgedrückt werden, um ihre Anwendung zu standardisieren
Gesetze und Verträge können nur in Standardsituationen erfolgreich in Programmcode ausgedrückt werden. Zum Teil muss aber eine Situation neu interpretiert und das Recht neu ausgelegt werden.
Irrtum 6: Digitale Freiheit drückt sich in der vollständigen Autonomie des Individuums aus
Die Gleichsetzung von Open Source Software mit Freiheit setzt ein privilegiertes digital autonomes und kompetentes, aber gleichzeitig darauf reduziertes Individuum voraus. “Wenn das Internet als ein Werkzeug der Freiheit wirken soll, dann kann ein digitaler Freiheitsbegriff sich nicht in isolationistischen Individualismus flüchten.”
Der Autor schließt: “Genauso wie die Digitalisierung versucht, die Welt der Software zugänglich zu machen, muss jetzt die Sozialisierung des Digitalen vorangetrieben werden: die Gestaltung auch unseres digitalen Lebens als kommunikatives, humanes Netzwerk zum Wohle der Menschen.”

Bundesgesetzblatt als Open Source

https://offenegesetze.de

Christian Endt: Aktivisten stellen alle Bundesgesetzblätter ins Netz, Süddeutsche Zeitung 10.12.2018

Jedes Gesetz enthält eine zweifache Fiktion. Einmal entwirft es einen denkbaren Zustand, der sprachlich benannt, aber erst durch die Androhung und den realen Vollzug von Sanktionen durchgesetzt werden muss. Zum anderen enthält die Verkündung des Gesetzes die Fiktion, dass damit das Gesetz dem Bürger schon bekannt geworden ist. Diese Fiktion wird juristisch aber “unwiderlegliche Vermutung” genannt und statt der tatsächlichen Kenntnisnahme reicht die Möglichkeit der Kenntnisnahme aus. Ansonsten könnte Recht als selbstreferentielles System gar nicht funktionieren. Es ist die Grundlage der Geltung des Gesetzes, an das sich der Bürger im Anschluss an die Verkündung zu halten hat.

Umso absurder ist es, wenn man die Verkündungsblätter – wie beim Bundesgesetzblatt und auch bei einigen Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder geschehen – hinter einer Bezahlschranke versteckt. Dabei heißt “verstecken” auch, wenn man lediglich eine “Nur-Lese-Version” anbietet, die nicht ausgedruckt werden kann. Man könnte sogar die Frage stellen, ob damit eine ordnungsgemäße Verkündung erfolgt ist.
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Daten als Menetekel 7: Mehr als ein Viertel der Tweets zum Migrationspakt Social Bots?

Am 10.12.2018 ist der WELT ein Artikel von Jan Lindenau: Roboter mobilisieren gegen Migrationspakt (hinter der Bezahlschranke) erschienen. Danach hat die Firma Botswatch eine Analyse von 800.000 Tweets zwischen dem 24. November und dem 2. Dezember ausgewertet. Als Ergebnis gibt sie bekannt, dass über ein Viertel dieser Tweets Social Bots gewesen seien, die inhaltlich Stimmung gegen den Migrationspakt gemacht hätten. Diese Meldung wurde in der gesamten deutschen Presse verbreitet.

Allerdings wurde die Analyse selbst und die Methodik, die als Geschäftsgeheimnis proklamiert wird, nicht offengelegt. Dies und die nicht nachvollziehbaren Ergebnisse stießen auf erhebliche Kritik von Experten. Der Social-Media Analyst Luca Hammer hat auf Twitter die Aussagen einer Kritik unterzogen. Er stellt bei einer Stichprobe fest, dass der Anteil der Bots – darunter allerdings auch automatisierte Informationsbots der Presse  – bei etwa 6 Prozent liegt. Der Datenjournalist Michael Kreil hat einen offenen Brief an Botswatch geschrieben:

“Wir brauchen dringend wissenschaftliche basierte, methodisch korrekte Analysen dieser Vorgänge! Was wir nicht brauchen, sind Akteur_innen, die mit unbewiesenen Behauptungen den Diskurs entführen, Panik und Verunsicherung verbreiten, und die Bundesregierung unzureichend beraten. Für mich ist es momentan nicht unterscheidbar, welche Position Sie mit botswatch einnehmen möchten. Daher bitte ich Sie, Frau Wilke, geben Sie die Methoden und Daten Ihrer Untersuchung “Social Bots und Migrationspakt” für eine unabhängige, wissenschaftliche Überprüfung frei.”

Der Verlauf der Diskussion wird in den Artikeln von Robert Tusch: Kritik an Botswatch: Warum die Debatte um die Social Bot-Studie zum Migrationspakt für Medien wichtig ist, in: Meedia vom 12.12.2018 sowie von Markus Reuter: Ein Bot allein macht keine Revolte. Und auch keine Migrationsdebatte, in: netzpolitik.org vom 10.12.2018 wiedergegeben. Dort wird auch auf die methodischen Probleme bei der Erkennung von Bots und andere Formen von Accounts eingegangen, die für die politische Einflussnahme im Netz wichtiger sind. “Alleine angesichts der Einflussmöglichkeiten menschlich betriebener Accounts, ist es schlichtweg unseriös und unterkomplex soziale Bewegungen oder hart umkämpfte gesellschaftliche Diskurse mit Bots erklären zu wollen.”

Jonas Hermann: Haben Bots die Debatte um den Migrationspakt einseitig beeinflusst?, Neue Zürcher Zeitung vom 13.12.2018    fasst noch einmal die Kritik und die Diskussion zusammen. Er weist auf die engen personellen Verbindungen von Botswatch zur CDU hin.

“Die Bot-Analyse wurde am Tag der Verabschiedung des Migrationspakts publik. Das mag Zufall sein oder auch nicht. Sicher ist jedenfalls, dass sie herangezogen werden kann, um Kritiker des Paktes zu diskreditieren und die Debatte darüber als aufgeblasen und fremdgesteuert darzustellen.”

Somit kann es sein, dass nicht Social Bots, sondern frei erfundene Daten über Social Bots den politischen Diskurs beeinflussen sollten.

Daten als Menetekel 6: Stickstoffdioxid-Grenzwert erfunden

Alexander Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale), hat in der ZEIT vom 08.11.2018 – online hinter der Bezahlschranke  – einen Artikel verfasst “Hysterie ums Falsche. der Grenzwert 40 Mikrogramm für das Auspuffgas ist aus der Luft gegriffen.” Als Faksimile noch zu lesen auf http://www.gegenwind-saarland.de/Klimawandel/181108-ZEIT—Hysterie-um-NO2.mrkd.pdf . Eine verkürzte Fassung ist im Tagesspiegel  vom 10.11.2018 erschienen, allerdings nicht mehr auf der Online-Seite des TAGESSPIEGEL vorhanden, sondern nur noch über PPRESSREADER. https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20181110/281715500636547

Danach beschloss die EU 1993, langfristige Luftqualitätsziele, u.a. einen strengen Grenzwert für NO festzulegen. Die Legitimation eines solchen Wertes musste  auf Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation WHO beruhen. Um den damals gültigen WHO-Richtwert von 150 Mikrogramm zu reduzieren, wurde dort eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich einer Metaanalyse aus einem fünf Jahr älteren Bericht der US-Umweltbehörde bediente. Laut Kekulé wertete die Metaanalyse verschiedene Forschungsarbeiten aus, deren Parameter aber völlig unterschiedlich waren. Trotz dieser völlig unterschiedlicher Einflussfaktoren wurde als Ergebnis festgehalten, “dass Atemwegserkrankungen in Haushalten mit Gasherd um 20 Prozent häufiger sind als in Haushalten mit Elektroherd”. Allerdings konnten daraus keine Messwerte abgeleitet werden, da in Haushalten mit Gasherd sehr unterschiedliche Konzentrationen (8 – 2500 Mikrogramm) festgestellt wurden. “Mangels brauchbarer Daten schätzten die Gutachter kurzerhand, dass ein Gasherd die mittlere jährliche NO-Konzentration im Haushalt auf ungefähr 40 Mikrogramm erhöht, und schlugen diese Größe als Richtwert vor. Bis heute gibt es keinen Beleg dafür, dass die Zahl irgendetwas mit den gesundheitlichen Auswirkungen von NO zu tun hätte.” Ohne dies zu überprüfen, übernahm die EU diesen Wert als gesetzlichen Grenzwert. “Bis heute gibt es keine belastbaren Daten, die den 40 Mikrogramm-Grenzwert stützen.

Der Stickstoffdioxid- Grenzwert ist somit schlichtweg erfunden worden.

Nachtrag:
Sebastian Viehmann: “Das ist Volksverdummung”. Das Diesel-Desaster: Neue Dokumentation zeigt Irrsinn von Fahrverboten, in: Focus Online 09.01.2019
Das Diesel Desaster ARD 07.01.2019 Verfügbar bis 07.01.2020