Daten als Menetekel 6: Stickstoffdioxid-Grenzwert erfunden

Alexander Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale), hat in der ZEIT vom 08.11.2018 – online hinter der Bezahlschranke  – einen Artikel verfasst “Hysterie ums Falsche. der Grenzwert 40 Mikrogramm für das Auspuffgas ist aus der Luft gegriffen.” Als Faksimile noch zu lesen auf http://www.gegenwind-saarland.de/Klimawandel/181108-ZEIT—Hysterie-um-NO2.mrkd.pdf . Eine verkürzte Fassung ist im Tagesspiegel  vom 10.11.2018 erschienen, allerdings nicht mehr auf der Online-Seite des TAGESSPIEGEL vorhanden, sondern nur noch über PPRESSREADER. https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20181110/281715500636547

Danach beschloss die EU 1993, langfristige Luftqualitätsziele, u.a. einen strengen Grenzwert für NO festzulegen. Die Legitimation eines solchen Wertes musste  auf Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation WHO beruhen. Um den damals gültigen WHO-Richtwert von 150 Mikrogramm zu reduzieren, wurde dort eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich einer Metaanalyse aus einem fünf Jahr älteren Bericht der US-Umweltbehörde bediente. Laut Kekulé wertete die Metaanalyse verschiedene Forschungsarbeiten aus, deren Parameter aber völlig unterschiedlich waren. Trotz dieser völlig unterschiedlicher Einflussfaktoren wurde als Ergebnis festgehalten, “dass Atemwegserkrankungen in Haushalten mit Gasherd um 20 Prozent häufiger sind als in Haushalten mit Elektroherd”. Allerdings konnten daraus keine Messwerte abgeleitet werden, da in Haushalten mit Gasherd sehr unterschiedliche Konzentrationen (8 – 2500 Mikrogramm) festgestellt wurden. “Mangels brauchbarer Daten schätzten die Gutachter kurzerhand, dass ein Gasherd die mittlere jährliche NO-Konzentration im Haushalt auf ungefähr 40 Mikrogramm erhöht, und schlugen diese Größe als Richtwert vor. Bis heute gibt es keinen Beleg dafür, dass die Zahl irgendetwas mit den gesundheitlichen Auswirkungen von NO zu tun hätte.” Ohne dies zu überprüfen, übernahm die EU diesen Wert als gesetzlichen Grenzwert. “Bis heute gibt es keine belastbaren Daten, die den 40 Mikrogramm-Grenzwert stützen.

Der Stickstoffdioxid- Grenzwert ist somit schlichtweg erfunden worden.

Nachtrag:
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